Fotos im Internet nutzen
Bewerbungsfotos und das Urheberrecht
In der Bild-Zeitung vom 13.09.2007 gab es folgende Schlagzeile:
"Bewerbungsfotos auf der Homepage können Urheberrecht verletzen."
In dem Artikel wird darauf hingewiesen, daß die Urheberrechte u.a. von Bewerbungsfotos beim Fotografen liegen.
Das Landgericht Köln hat in einem am 11.09.2007 veröffentlichten Urteil entschieden, daß Sie nicht grundsätzlich das Recht erwerben, die von einem Fotografen gemachten Bilder zu veröffentlichen.
Wer demnach z.B. sein Bewerbungs- oder Portraitfoto, das ein Fotograf gemacht hat, veröffentlicht, verstößt u.U. gegen das Urheberrecht. Es drohen hohe Geldstrafen. Dies gilt bei der Veröffentlichung dieser Fotos auf der eigenen Homepage wie auch für soziale Netzwerke wie "Xing", denn laut deren allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie auch hier die Inhalte zu verantworten.
Ihr gutes Recht:
Egal ob Bewerbungs- , Portraitfoto oder andere Bilder für meine Privatkunden gilt:
Sie dürfen natürlich Ihre Fotos ohne zusätzliche Kosten veröffentlichen.
Das gilt sowohl für die eigene Homepage als auch für andere Internetauftritte wie z.B. Xing, Internetforen oder Stellenbörsen usw..
Eine Einwilligung von mir benötigen Sie nur dann, wenn Sie die Fotos kommerziell z.B. für ein Buchprojekt nutzen möchten. Eine solche Nutzung ist jedoch äußerst selten.